Bei einer Pfarreiengemeinschft (PG) hat als zusätzliches übergeordnetes Gremium der Pastoralrat die Pfarreien, die der PG angehören, als Ganzes im Blick.
Im Pastoralrat vertreten sind der leitende Pfarrer, Priester in der PG, die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter, je zwei Vertreter aus den verschiedenen PGRs, Kirchenverwaltung, Kirchenpfleger, Vertreter der Jugend und berufene Mitglieder aus katholischen Einrichtungen wie Kindergarten, KLB, Frauenbund usw.
Der Pastoralrat kümmert sich um die seelsorglichen Belange aller beteiligten Pfarreien in ihrer Gesamtheit. Dabei ist darauf zu achten, dass das jeweilige pfarrliche Leben vor Ort mit seinem eigenen Charakter wertgeschätzt und gewahrt wird. Gleichzeitig sollen auch die Chancen gesehen werden, die die Gemeinschaft mit den anderen Pfarrgemeinden mit sich bringt.
Johann Moosmair
Telefon | 08443 / 8899 |
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Jens Longerich
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